Aufgrund eines Antrags des SPD-Ortsvereins Mainz-Finthen hat der Parteitag des SPD-Unterbezirks Mainz beschlossen:
Keine städtischen Grundstücke verkaufen
Die SPD-Mitglieder des Mainzer Stadtrats und des Mainzer Stadtvorstands werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in der Regel keine Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Mainz oder der stadteigenen Unternehmen befinden, veräußert werden. Der Boden gehört uns allen, er ist nicht vermehrbar und soll zur Bebauung und sonstigen Nutzung nur per (Erb-)Pacht vergeben werden.
Sofern finanziell möglich, soll Haus- und Grundeigentümern angeboten werden, ihr Grundeigentum an die Stadt zu veräußern und es auf der Basis von (Erb-)Pacht weiterhin zu nutzen.
Begründungen
- Mit dem Verkauf eigener Grundstücke schränkt die Stadt ihre städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten nach und nach ein. Tendenz gegen Null.
- Die zum großen Teil durch Bodenspekulation herbeigeführte Verteuerung der Grundstücke ist eine wesentliche Ursache für die starke Steigerung der Immobilienpreise und Mieten. Der Spekulation muss der Boden entzogen werden. „In der Bundesrepublik hatten wir zwischen 1962 und 2015 eine Preissteigerung von 1.600 Prozent für Bauland. In München waren das seit 1950 sogar 34.000 Prozent!“ Aus einem Interview mit Hans-Jochen Vogel.
- Vor allem jungen Familien kann der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden, wenn sie das dazugehörige Grundstück nicht kaufen müssen, sondern es auf der Basis von Erb-Pacht in Besitz nehmen können.
- Vielen altersbedingt allein lebenden Menschen fällt es schwer, sich von ihrer bezahlten Wohnung zu trennen, obwohl sie früher eine ganze Familie beherbergte und jetzt für den verringerten Bedarf eigentlich zu groß ist. Ein Wechsel in eine kleinere Wohnung wäre mit neuen Kosten bzw. Mietzahlungen verbunden. Die Scheu davor könnte vielleicht abgemildert werden, wenn bei einem Verbleib in der Wohnung weiterhin Pachtzins zu zahlen wäre, und der Unterschied zur Miete fiele nicht so stark ins Gewicht. Die größere Wohnung stünde dann einer Familie oder mehreren Personen zur Verfügung, was zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen könnte.
Änderung des Wahlrechts
Die SPD setzt sich – mit der entsprechenden Bitte an die Bundestags-Fraktion – für folgende Änderung des Bundeswahlgesetzes ein:
Um das Direktmandat in einem Wahlkreis zu erhalten, sind mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist eine Stichwahl durchzuführen.